FAQ - Antworten auf häufige Fragen zum Grossmünster

Was kostet der Eintritt ins Grossmünster?

Der Zutritt zum Grossmünster ist kostenlos für Besinnung, Gebet und Besichtigung.

Für den Aufstieg auf den Karlsturm und den Besuch der Schriftensammlung wird eine Gebühr von 5 Schweizer Franken / Euro erhoben.
Für Studierende (mit Legi) / Kulturlegi / Pensionierte und Kinder von 6 bis 16 Jahren beträgt der Eintritt nur 2 Schweizer Franken / Euro.
Freier Eintritt gilt für Kinder bis 6 Jahre.

Sie können im Grossmünster bar, mit Kreditkarte oder Twint bezahlen.

Muss ich im Grossmünster flüstern?

Wir bitten Sie, den Kirchenraum zu respektieren und auf laute Gespräche zu verzichten.

Darf ich mein Mittagessen in den Kirchenraum mitnehmen?

Essen und Trinken im Kirchenraum ist untersagt.

Darf ich im Grossmünster Fotos machen?

Fotografieren ohne Blitzlicht und Stativ ist für private Zwecke ausserhalb der Gottesdienste gestattet. Die Polke-Fenster sind urheberrechtlich geschützt. Das Fotografieren mit Stativ oder für professionelle und publizistische resp. kommerzielle Zwecke ist untersagt.

Auch das exzessive Selfie-Fotografieren in Gruppen und private Fotoshootings sind zu unterlassen.

Darf ich mit dem Rollkoffer oder Kinderwagen ins Grossmünster rein?

Koffer, Rucksäcke, Sport-, Reisetaschen dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Kirche stehen, sie können beim Empfang deponiert werden. Kinderwagen oder Buggys dürfen nicht im Eingangsbereich (Windfang) stehen. Gehhilfen und Rollstühle sind zugelassen.

Ist das Grossmünster rollstuhlgängig?

Das Erdgeschoss der Kirche ist rollstuhlgängig. Die Empore, der Chorbereich, der Karlsturm sowie die Krypta sind zur Zeit noch nicht rollstuhlgängig. Eine rollstuhlgängige Erschliessung der Empore sowie eine behindertengerechte Toilettenanlage sind im Rahmen des Grossumbauprojekts Grossmünster in Planung (Zeitraum Realisierung ca. 2024-2025).

Gibt es Hörhilfen im Grossmünster?

Es ist eine Hörschlaufe für Personen mit Hörgerät vorhanden sowie zusätzliche Hörhilfen.

Muss mein Hund vor der Kirchentür warten?

Tiere in der Kirche sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenhunde.

Finde ich in der Kirche auch englischsprachige Infos?

Einzelne in der Kirche ausgelegte Flyer und Anlasshinweise stehen auch in Englisch und Französisch zur Verfügung. Die Audioguides enthalten einen Fremdsprachenmodus in Französisch, Italienisch, Englisch und Rätoromanisch. Private Führungen werden auch auf Englisch angeboten. 

Führungen

Ich habe mein Portmonnaie in der Kirche verloren, an wen kann ich mich wenden?

Fundgegenstände können im Sigristenbüro abgeholt werden. Dieses befindet sich im Chor des Kirchengewölbes links hinten und hat die gleichen Öffnungszeiten wie die Kirche.

Öffnungszeiten  |  Kontakt

Würden Sie uns gerne mit einem eigenen Guide besuchen?

Schulklassen und Gruppen mit eigenem Guide müssen ihr Zeitfenster mind. 48 Std. im Voraus auf fuehrungen.reformiert-zuerich.ch reservieren. Bei grossem Besucherandrang wird die Anzahl gleichzeitig eingelassener Gruppen beschränkt.

Kinder und Jugendliche unterstehen der Verantwortung erwachsener Begleitpersonen. Die Audiogeräte werden nicht an Kinder unter 6 Jahren abgegeben. Schreiben und Zeichnen sind nur mit Blei- oder Farbstiften auf einer festen Schreib- bzw. Zeichenunterlage gestattet. Auf den Boden sitzen (z.B. auf der Chortreppe) ist nicht gestattet.

Ich brauche Hilfe - an wen kann ich mich wenden?

Unsere Seelsorge ist für Sie da. Mehr erfahren über das Seelsorge- und Beratungsangebot

Kann ich im Grossmünster heiraten, mein Kind taufen lassen oder eine Abdankung feiern?

Taufen, Hochzeiten und Abdankungen im Grossmünster sind grundsätzlich möglich. Um Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten in Erfahrung zu bringen, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.

Kann ich einen Kirchenraum mieten?

Die Kirche bietet Raum für besondere Konzerte und Veranstaltungen. Mehr erfahren über unser Raumangebot

Ist eine Anfahrt mit dem Auto möglich?

Die Anfahrt mit einem Auto ist zwischen 5.00 und 12.00 Uhr erlaubt, jedoch sind Parkplätze nur mit einer Bewilligung vorhanden.

Zufahrten für Anlieferungen für eine Veranstaltung in der Kirche, sind auch nach 12.00 Uhr möglich mit einer Zufahrtsbewilligung in der Sperrzone. 
Eine solche ist erhältlich:

  • Am Bahnhofquai 5, Schalter ZVO, Montag bis Freitag, 06.30–16.00 Uhr 
  • Auf www.parkkarten.ch  (die Bewilligung ist sofort verfügbar und kann dann auf dem eigenen Drucker ausgedruckt werden) 

Diese Zufahrtsbewilligung kostet CHF 10.— ist für den ganzen Kalendertag gültig und muss hinter der Frontscheibe mitgeführt werden. 

Mehr Infos zur Anfahrt finden Sie im PDF der Stadt Zürich.

 





Haben Sie noch weitere Fragen?

Konsultieren Sie unsere aktuelle Hausordnung, schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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